ZitatVon 1000 Unfällen mit Verletzten stellte die Polizei im Jahr 2013 an sieben Fahrzeugen technische Mängel fest. Dagegen hatten 25 von 1000 Fahrern Alkohol im Blut, 93 von 1000 Unfallfahrern waren zu schnell unterwegs.
Die Polizei hätte doch jetzt schon das Recht ein Fahrzeug mit KZK bei Verdacht zur Prüfstelle zu eskortieren. Und wie soll die Polizei in Zukunft erkennen das ein Auto mit KZK gültigen TÜV hat? Jedes Auto anhalten? Siehe oben, Trunkenheit am Steuer oder zu schnelles Fahren wären angebrachtere Kontrollgründe. Und ganz davon abgesehen: wer glaubt denn das jedes Auto mit gültiger Hauptuntersuchung auch wirklich verkehrsicher ist?
Mit der neuen Regelung hätte ich Schwierigkeiten gehabt den LT nach Hause zu holen...da bleibt einem ja nur vor Ort zum TÜV zu fahren (Pech, wenn der TÜV dann die Plakette z.B. wegen einem Rostloch im Unterboden verweigert) oder gleich einen Autotransport zu organisieren.