Kurzzeitkennzeichen: Neue Richtlinien für die Erteilung ab 01.04.2015

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  • Zitat

    Von 1000 Unfällen mit Verletzten stellte die Polizei im Jahr 2013 an sieben Fahrzeugen technische Mängel fest. Dagegen hatten 25 von 1000 Fahrern Alkohol im Blut, 93 von 1000 Unfallfahrern waren zu schnell unterwegs.


    Die Polizei hätte doch jetzt schon das Recht ein Fahrzeug mit KZK bei Verdacht zur Prüfstelle zu eskortieren. Und wie soll die Polizei in Zukunft erkennen das ein Auto mit KZK gültigen TÜV hat? Jedes Auto anhalten? Siehe oben, Trunkenheit am Steuer oder zu schnelles Fahren wären angebrachtere Kontrollgründe. Und ganz davon abgesehen: wer glaubt denn das jedes Auto mit gültiger Hauptuntersuchung auch wirklich verkehrsicher ist?


    Mit der neuen Regelung hätte ich Schwierigkeiten gehabt den LT nach Hause zu holen...da bleibt einem ja nur vor Ort zum TÜV zu fahren (Pech, wenn der TÜV dann die Plakette z.B. wegen einem Rostloch im Unterboden verweigert) oder gleich einen Autotransport zu organisieren.

  • Zitat

    Von 1000 Unfällen mit Verletzten stellte die Polizei im Jahr 2013 an sieben Fahrzeugen technische Mängel fest. Dagegen hatten 25 von 1000 Fahrern Alkohol im Blut, 93 von 1000 Unfallfahrern waren zu schnell unterwegs.


    Die Polizei hätte doch jetzt schon das Recht ein Fahrzeug mit KZK bei Verdacht zur Prüfstelle zu eskortieren. Und wie soll die Polizei in Zukunft erkennen das ein Auto mit KZK gültigen TÜV hat? Jedes Auto anhalten? Siehe oben, Trunkenheit am Steuer oder zu schnelles Fahren wären angebrachtere Kontrollgründe. Und ganz davon abgesehen: wer glaubt denn das jedes Auto mit gültiger Hauptuntersuchung auch wirklich verkehrsicher ist?


    Mit der neuen Regelung hätte ich Schwierigkeiten gehabt den LT nach Hause zu holen...da bleibt einem ja nur vor Ort zum TÜV zu fahren (Pech, wenn der TÜV dann die Plakette z.B. wegen einem Rostloch im Unterboden verweigert) oder gleich einen Autotransport zu organisieren.

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    Von 1000 Unfällen mit Verletzten stellte die Polizei im Jahr 2013 an sieben Fahrzeugen technische Mängel fest. Dagegen hatten 25 von 1000 Fahrern Alkohol im Blut, 93 von 1000 Unfallfahrern waren zu schnell unterwegs.


    Die Polizei hätte doch jetzt schon das Recht ein Fahrzeug mit KZK bei Verdacht zur Prüfstelle zu eskortieren. Und wie soll die Polizei in Zukunft erkennen das ein Auto mit KZK gültigen TÜV hat? Jedes Auto anhalten? Siehe oben, Trunkenheit am Steuer oder zu schnelles Fahren wären angebrachtere Kontrollgründe. Und ganz davon abgesehen: wer glaubt denn das jedes Auto mit gültiger Hauptuntersuchung auch wirklich verkehrsicher ist?


    Mit der neuen Regelung hätte ich Schwierigkeiten gehabt den LT nach Hause zu holen...da bleibt einem ja nur vor Ort zum TÜV zu fahren (Pech, wenn der TÜV dann die Plakette z.B. wegen einem Rostloch im Unterboden verweigert) oder gleich einen Autotransport zu organisieren.

  • Der LT passt ja noch aufn Trailer. Aber was machen Sammler alter Omnibusse und historischer LKW? Und die kleinen privaten Museen? Wie kriegen die ihre Scheunenfunde nach Hause, selbst wenn sie die Verkehrssicherheit positiv getestet haben?
  • Der LT passt ja noch aufn Trailer. Aber was machen Sammler alter Omnibusse und historischer LKW? Und die kleinen privaten Museen? Wie kriegen die ihre Scheunenfunde nach Hause, selbst wenn sie die Verkehrssicherheit positiv getestet haben?
  • Der LT passt ja noch aufn Trailer. Aber was machen Sammler alter Omnibusse und historischer LKW? Und die kleinen privaten Museen? Wie kriegen die ihre Scheunenfunde nach Hause, selbst wenn sie die Verkehrssicherheit positiv getestet haben?
  • Mit einem Tieflader...nur wer kann sich das leisten?


    Aber das wird auch für den "Normalbürger" Auswirkungen haben - ich hab kein Zugfahrzeug um so einen LT - oder auch nur einen T4 - auf einem Trailer nach Hause zu fahren, ich müsste jemanden beauftragen. Ich hatte wegen dem LT mal beim ADAC angefragt, das ist unbezahlbar (für mich).

  • Mit einem Tieflader...nur wer kann sich das leisten?


    Aber das wird auch für den "Normalbürger" Auswirkungen haben - ich hab kein Zugfahrzeug um so einen LT - oder auch nur einen T4 - auf einem Trailer nach Hause zu fahren, ich müsste jemanden beauftragen. Ich hatte wegen dem LT mal beim ADAC angefragt, das ist unbezahlbar (für mich).

  • Mit einem Tieflader...nur wer kann sich das leisten?


    Aber das wird auch für den "Normalbürger" Auswirkungen haben - ich hab kein Zugfahrzeug um so einen LT - oder auch nur einen T4 - auf einem Trailer nach Hause zu fahren, ich müsste jemanden beauftragen. Ich hatte wegen dem LT mal beim ADAC angefragt, das ist unbezahlbar (für mich).

  • Da stellt sich nun die Frage was mit den 07er Roten Kennzeichen passiert. Die sind ja nun für historische Fagrzeuge und brauchen nicht zum TÜV. Sind zwar nur für Bewegungsfahrten, man darf aber, glaube ich zumindest bitte korrigieren wenn falsch, auch zu Veranstaltungen fahren.....
  • Da stellt sich nun die Frage was mit den 07er Roten Kennzeichen passiert. Die sind ja nun für historische Fagrzeuge und brauchen nicht zum TÜV. Sind zwar nur für Bewegungsfahrten, man darf aber, glaube ich zumindest bitte korrigieren wenn falsch, auch zu Veranstaltungen fahren.....
  • Da stellt sich nun die Frage was mit den 07er Roten Kennzeichen passiert. Die sind ja nun für historische Fagrzeuge und brauchen nicht zum TÜV. Sind zwar nur für Bewegungsfahrten, man darf aber, glaube ich zumindest bitte korrigieren wenn falsch, auch zu Veranstaltungen fahren.....
  • Nee, Carsten. Die Ahndung als Owi gab es ja bisher auch und hat mit der Gesetzesänderung nichts zu tun.


    Ich empfinde es lediglich als "Einladung", dass KzK-Vergehen (oder rote Nr.) nur als Owi geahndet werden.

    Du hast mich falsch verstanden. Ich hatte gemeint, dass man es im Zuge der Gesetzesänderung gleich "richtig" hätte machen können. Das meinte ich mit "zu kurz gesprungen". Ist mir schon klar, dass es auch vorher ne OWI war. HAbe ich schließlich auch schon gezahlt ... ;) Edit: Hin- und zurück mit einem KzK mit verschiedenen Fahrzeugen. Das macht man aber auch nicht. :richter: :batman:

    Es ist Unsinn Türen zuzuschlagen, wenn man sie angelehnt lassen kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Dokafun ()

  • Nee, Carsten. Die Ahndung als Owi gab es ja bisher auch und hat mit der Gesetzesänderung nichts zu tun.


    Ich empfinde es lediglich als "Einladung", dass KzK-Vergehen (oder rote Nr.) nur als Owi geahndet werden.

    Du hast mich falsch verstanden. Ich hatte gemeint, dass man es im Zuge der Gesetzesänderung gleich "richtig" hätte machen können. Das meinte ich mit "zu kurz gesprungen". Ist mir schon klar, dass es auch vorher ne OWI war. HAbe ich schließlich auch schon gezahlt ... ;) Edit: Hin- und zurück mit einem KzK mit verschiedenen Fahrzeugen. Das macht man aber auch nicht. :richter: :batman:

    Es ist Unsinn Türen zuzuschlagen, wenn man sie angelehnt lassen kann.

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  • Nee, Carsten. Die Ahndung als Owi gab es ja bisher auch und hat mit der Gesetzesänderung nichts zu tun.


    Ich empfinde es lediglich als "Einladung", dass KzK-Vergehen (oder rote Nr.) nur als Owi geahndet werden.

    Du hast mich falsch verstanden. Ich hatte gemeint, dass man es im Zuge der Gesetzesänderung gleich "richtig" hätte machen können. Das meinte ich mit "zu kurz gesprungen". Ist mir schon klar, dass es auch vorher ne OWI war. HAbe ich schließlich auch schon gezahlt ... ;) Edit: Hin- und zurück mit einem KzK mit verschiedenen Fahrzeugen. Das macht man aber auch nicht. :richter: :batman:

    Es ist Unsinn Türen zuzuschlagen, wenn man sie angelehnt lassen kann.

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