Ab 01.01.2015 gelten neue Richtlinien für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ich sage endlich
Zuviel Schindluder wurde mit den Kennzeichen betrieben, so u.a. teilweise nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt. Damit ist dann endlich Schluss und ich finde es gut.
Auszug:
Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn
- das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.