Kurzzeitkennzeichen: Neue Richtlinien für die Erteilung ab 01.04.2015

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  • Ab 01.01.2015 gelten neue Richtlinien für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ich sage endlich :!: :thumbup:


    Zuviel Schindluder wurde mit den Kennzeichen betrieben, so u.a. teilweise nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt. Damit ist dann endlich Schluss und ich finde es gut.


    Auszug:
    Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn


    - das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    - eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    - das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.


    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:


    - bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
    - zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.


    Quelle: BMVI

  • Ab 01.01.2015 gelten neue Richtlinien für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ich sage endlich :!: :thumbup:


    Zuviel Schindluder wurde mit den Kennzeichen betrieben, so u.a. teilweise nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt. Damit ist dann endlich Schluss und ich finde es gut.


    Auszug:
    Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn


    - das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    - eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    - das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.


    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:


    - bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
    - zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.


    Quelle: BMVI

  • Ab 01.01.2015 gelten neue Richtlinien für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Ich sage endlich :!: :thumbup:


    Zuviel Schindluder wurde mit den Kennzeichen betrieben, so u.a. teilweise nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt. Damit ist dann endlich Schluss und ich finde es gut.


    Auszug:
    Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn


    - das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    - eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    - das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.


    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:


    - bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
    - zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder einem angrenzenden Bezirk. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.


    Quelle: BMVI

  • Richtig so
  • Richtig so
  • Richtig so
  • Ich stehe hier in engem Kontakt zum örtlichen Polizeiposten. (bedingt durch Ehrenamt :D ) Die haben nicht mal Sprit für ausreichende Bestreifung des Reviers. Da würde ich mir nicht zuviel erhoffen. In der Sache hab ich kein Problem mit der Änderung.
  • Ich stehe hier in engem Kontakt zum örtlichen Polizeiposten. (bedingt durch Ehrenamt :D ) Die haben nicht mal Sprit für ausreichende Bestreifung des Reviers. Da würde ich mir nicht zuviel erhoffen. In der Sache hab ich kein Problem mit der Änderung.
  • Ich stehe hier in engem Kontakt zum örtlichen Polizeiposten. (bedingt durch Ehrenamt :D ) Die haben nicht mal Sprit für ausreichende Bestreifung des Reviers. Da würde ich mir nicht zuviel erhoffen. In der Sache hab ich kein Problem mit der Änderung.
  • Na ja, Peter. Die Rennleitung kontrolliert das. Richtig....wir haben noch genug Sprit.... :D


    Und wenn man erwischt wird, gleicht das dem Fahren ohne Vers.-Schutz... Wurde bisher so gehändelt, wenn die Fahrgestell-Nr. nicht in den roten Kfz-Schein eingetragen wurde. Aber vielleicht kann Hamme : dazu Näheres posten?


    Nee, das ist nur eine OWi, hab ich schon -zig Mal gehabt, weil ich gerne unsere KzK und Rote Nummer-Fahrer kontrolliere!

  • Na ja, Peter. Die Rennleitung kontrolliert das. Richtig....wir haben noch genug Sprit.... :D


    Und wenn man erwischt wird, gleicht das dem Fahren ohne Vers.-Schutz... Wurde bisher so gehändelt, wenn die Fahrgestell-Nr. nicht in den roten Kfz-Schein eingetragen wurde. Aber vielleicht kann Hamme : dazu Näheres posten?


    Nee, das ist nur eine OWi, hab ich schon -zig Mal gehabt, weil ich gerne unsere KzK und Rote Nummer-Fahrer kontrolliere!

  • Na ja, Peter. Die Rennleitung kontrolliert das. Richtig....wir haben noch genug Sprit.... :D


    Und wenn man erwischt wird, gleicht das dem Fahren ohne Vers.-Schutz... Wurde bisher so gehändelt, wenn die Fahrgestell-Nr. nicht in den roten Kfz-Schein eingetragen wurde. Aber vielleicht kann Hamme : dazu Näheres posten?


    Nee, das ist nur eine OWi, hab ich schon -zig Mal gehabt, weil ich gerne unsere KzK und Rote Nummer-Fahrer kontrolliere!

  • Das ist ja wie eine Einladung...

    ja. Wieder einmal zu kurz gesprungen der Gesetzgeber. Aktionismus ohne Sinn und Verstand.

  • Das ist ja wie eine Einladung...

    ja. Wieder einmal zu kurz gesprungen der Gesetzgeber. Aktionismus ohne Sinn und Verstand.

  • Das ist ja wie eine Einladung...

    ja. Wieder einmal zu kurz gesprungen der Gesetzgeber. Aktionismus ohne Sinn und Verstand.